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baupvo.de Pflichtenpfad Hersteller

Pflichtenpfad Hersteller — 7 Arbeitsschritte

Arbeitsmittel für Hersteller und Inverkehrbringer

Pflichtenpfad Hersteller — sieben Schritte

Von der Einordnung des Produkts bis zur aufbewahrten Leistungserklärung. Jeder Schritt nennt, was zu tun ist, womit es belegt wird und was am Ende in der Akte liegt.

Stand: 05.08.2026. Bearbeitung des Betreibers. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Von der Spezifikation zur KennzeichnungVier Kästen in einer Reihe, durch Pfeile verbunden: Bauprodukt mit Verwendungszweck, harmonisierte Spezifikation, Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung. Unter der Reihe verläuft eine Klammer über die letzten drei Kästen mit der Beschriftung: nur mit werkseigener Produktionskontrolle dauerhaft haltbar.BauproduktVerwendungszweckHarmonisierteSpezifikationLeistungs-erklärungCE-Kenn-zeichnungDauerhaft nur mit werkseigener Produktionskontrolleund zehn Jahren Aufbewahrung
Vom Bauprodukt über die harmonisierte technische Spezifikation zur Leistungserklärung und zur CE-Kennzeichnung. Bearbeitung des Betreibers nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011.

Vorfrage

Sie beziehen ein fertiges Bauprodukt und vertreiben es unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer eigenen Marke. Sind Sie damit Hersteller im Sinne der Bauproduktenverordnung?

Richtig — und die Folge ist vollständig.

Wer ein Bauprodukt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, gilt als Hersteller und übernimmt dessen sämtliche Pflichten: Leistungserklärung, technische Dokumentation, werkseigene Produktionskontrolle, CE-Kennzeichnung und Aufbewahrung. Die Leistungserklärung Ihres Lieferanten genügt dafür nicht, weil sie auf dessen Namen lautet.

Weiter bei Schritt 5: Leistungserklärung

Das trifft nicht zu.

Die Herstellereigenschaft hängt nicht daran, wer produziert, sondern daran, unter wessen Namen das Produkt in Verkehr gebracht wird. Mit dem Aufbringen Ihrer Marke werden Sie Hersteller — mit allen Pflichten aus Schritt 1 bis 7. Beginnen Sie bei der Einordnung.

Weiter bei Schritt 1: Produkt einordnen

Die sieben Arbeitsschritte

Jeder Schritt hat eine eigene Seite mit Checkliste, Belegliste und Rechtsgrundlage. Der Häkchenstand bleibt in diesem Browser.

  1. 1 Produkt einordnen

    Fällt Ihr Produkt unter die Bauproduktenverordnung, und gibt es dafür eine harmonisierte technische Spezifikation?

  2. 2 Bewertungssystem bestimmen

    Welches System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gilt für Ihr Produkt und Ihr Wesentliches Merkmal?

  3. 3 Erstprüfung durchführen und notifizierte Stelle einbinden

    Wer stellt die Leistung Ihres Produkttyps fest — und liegt der Nachweis in der Fassung vor, auf die Sie sich berufen wollen?

  4. 4 Werkseigene Produktionskontrolle einrichten und führen

    Weist Ihr Werk nach, dass jedes ausgelieferte Stück die erklärte Leistung hält — und nicht nur das Prüfmuster?

  5. 5 Leistungserklärung erstellen

    Enthält Ihre Leistungserklärung alle neun Pflichtfelder — und stimmt jede erklärte Leistung mit dem Prüfbericht überein?

  6. 6 CE-Kennzeichnung anbringen

    Trägt das Produkt das CE-Zeichen in der vorgeschriebenen Form, und stehen alle Begleitangaben vollständig daneben?

  7. 7 Unterlagen aufbewahren und auf Marktüberwachung vorbereitet sein

    Können Sie zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen jede Leistungserklärung und die technische Dokumentation innerhalb weniger Tage vorlegen?

Zeitstrahl der RechtslageEin waagerechter Zeitstrahl mit vier Marken: 2013 volle Anwendbarkeit der Verordnung 305/2011, 2025 Inkrafttreten der Verordnung 2024/3110, 2026 deren Geltungsbeginn, 2039 Ende der längsten Übergangsregelung. Der Abschnitt zwischen 2026 und 2039 ist als Übergangsband gekennzeichnet.Übergangsband2013VO 305/20112025VO 2024/31102026Geltungsbeginn2039Übergangsende
Zeitstrahl der Rechtslage. Der Abschnitt zwischen Geltungsbeginn und Übergangsende ist als Übergangsband gekennzeichnet; die genaue Fundstelle des Enddatums ist noch zu prüfen (siehe Fristentafel).

Nachweisablage

Vorlagen und Raster mit Format, Größe und Verwendungszweck
Unterlage Format Größe Wofür im Prüfungsfall
Leistungserklärung — Mustervorlage — noch nicht hinterlegt ODT 38 kB Vorlage mit allen neun Pflichtfeldern in der Reihenfolge des Anhangs III.
Prüfplan werkseigene Produktionskontrolle — noch nicht hinterlegt ODS 24 kB Raster für Prüfmerkmal, Häufigkeit, Prüfmittel, Zuständigkeit und Abweichungsregel.
Kennzeichnungsraster CE — noch nicht hinterlegt PDF 96 kB Anordnung der Begleitangaben um das Zeichen, mit Mindesthöhe 5 mm bemaßt.
Abgleichprotokoll Etikett gegen Leistungserklärung — noch nicht hinterlegt ODS 18 kB Zeile für Zeile gegenüberstellen, was auf dem Etikett und was in der Erklärung steht.

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