Schritt 5 von 7
Leistungserklärung erstellen
Enthält Ihre Leistungserklärung alle neun Pflichtfelder — und stimmt jede erklärte Leistung mit dem Prüfbericht überein?
Schritt 5 von 7: Leistungserklärung erstellen
Enthält Ihre Leistungserklärung alle neun Pflichtfelder — und stimmt jede erklärte Leistung mit dem Prüfbericht überein?
Was ist zu tun
- Erstellen der Leistungserklärung nach dem Muster des Anhangs III für jeden Produkttyp.
- Übernehmen der erklärten Leistungen ausschließlich aus dem Prüfbericht aus Schritt 3 — keine gerundeten, keine aufgewerteten Werte.
- Vergeben einer eindeutigen Nummer der Leistungserklärung und eines eindeutigen Kenncodes des Produkttyps.
- Bereitstellen der Leistungserklärung in der Sprache des Mitgliedstaats, in dem das Produkt bereitgestellt wird.
- Unterzeichnen mit Namen und Funktion des Verantwortlichen sowie Ort und Datum.
Womit belegt
- Leistungserklärung als unterzeichnetes Dokument, Papier oder elektronisch.
- Zuordnungsnachweis erklärte Leistung → Prüfbericht.
- Sprachfassungen je Zielmarkt.
Ergebnis / Nachweis
Eine Leistungserklärung je Produkttyp, mit dem Produkt bereitgestellt oder unter den Voraussetzungen der Verordnung elektronisch zugänglich gemacht. Mit ihr übernehmen Sie die Verantwortung für die Übereinstimmung des Produkts mit der erklärten Leistung.
Checkliste
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Musterdokument mit Feldfahnen
Feld 1 — Eindeutiger Kenncode des Produkttyps
Die Kennung, unter der genau dieser Produkttyp geführt wird. Sie muss auf Leistungserklärung, Etikett und in der technischen Dokumentation identisch sein.
Typischer Fehler: Artikelnummer aus dem Vertrieb statt Kenncode des Produkttyps. Die Vertriebsnummer ändert sich bei jeder Verpackungsgröße, der Kenncode darf das nicht.
Feld 2 — Verwendungszweck
Der vom Hersteller vorgesehene Verwendungszweck nach der anwendbaren harmonisierten technischen Spezifikation.
Typischer Fehler: Frei formulierter Werbetext statt der Formulierung aus der Spezifikation. Der Verwendungszweck bestimmt, welches Bewertungssystem gilt — er ist keine Textstelle zum Ausschmücken.
Feld 3 — Hersteller
Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke und Kontaktanschrift des Herstellers.
Typischer Fehler: Postfach statt Anschrift. Verlangt ist eine Anschrift, unter der der Hersteller erreichbar ist.
Feld 4 — Bevollmächtigter
Name und Kontaktanschrift des Bevollmächtigten, sofern einer benannt ist.
Typischer Fehler: Feld gestrichen, weil kein Bevollmächtigter benannt ist. Das Feld bleibt stehen und wird als „entfällt“ gekennzeichnet — eine Lücke in der Nummerierung liest sich als vergessenes Feld.
Feld 5 — System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
Das System oder die Systeme nach Anhang V: 1+, 1, 2+, 3 oder 4.
Typischer Fehler: Ein System für das ganze Produkt angegeben, obwohl je Wesentlichem Merkmal unterschiedliche Systeme gelten. Die Angabe ist merkmalsbezogen.
Feld 6 — Harmonisierte Norm und notifizierte Stelle
Bei Produkten nach harmonisierter Norm: Fundstelle der Norm, Name und Kennnummer der notifizierten Stelle sowie die von ihr ausgeführte Aufgabe.
Typischer Fehler: Norm ohne Ausgabestand. Die Fassung entscheidet, welche Prüfverfahren zugrunde liegen.
Feld 7 — Europäische Technische Bewertung
Bei Produkten mit Europäischer Technischer Bewertung: Technische Bewertungsstelle, Nummer des Europäischen Bewertungsdokuments, Nummer der Bewertung und ausgeführte Aufgabe.
Typischer Fehler: Felder 6 und 7 beide ausgefüllt. Es gilt entweder die harmonisierte Norm oder die Europäische Technische Bewertung, nicht beides für dasselbe Merkmal.
Feld 8 — Erklärte Leistung
Je Wesentlichem Merkmal die erklärte Leistung und die Fundstelle der harmonisierten technischen Spezifikation. Nicht erklärte Merkmale werden mit „Leistung nicht festgestellt“ gekennzeichnet.
Typischer Fehler: Aufgerundete oder aus dem Datenblatt übernommene Werte. Erlaubt ist nur, was der Prüfbericht trägt.
Feld 9 — Unterzeichnung
Die Erklärung, dass die Leistung dem Feld 8 entspricht, mit Name und Funktion des Unterzeichners sowie Ort und Datum der Ausstellung.
Typischer Fehler: Unterschrift ohne Funktionsangabe oder ohne Ort und Datum. Ohne Datum ist nicht feststellbar, welche Fassung der Spezifikation zugrunde lag.