Schritt 3 von 7
Erstprüfung durchführen und notifizierte Stelle einbinden
Wer stellt die Leistung Ihres Produkttyps fest — und liegt der Nachweis in der Fassung vor, auf die Sie sich berufen wollen?
Schritt 3 von 7: Erstprüfung durchführen und notifizierte Stelle einbinden
Wer stellt die Leistung Ihres Produkttyps fest — und liegt der Nachweis in der Fassung vor, auf die Sie sich berufen wollen?
Was ist zu tun
- Beauftragen der Typprüfung nach dem Verfahren der harmonisierten technischen Spezifikation.
- Auswählen einer für Ihr Produkt und Ihr System notifizierten Stelle und ihre Kennnummer in der Datenbank der Kommission verifizieren.
- Vereinbaren, welche Aufgabe die Stelle übernimmt: Zertifizierung des Produkts, Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle oder Prüfung.
- Ablegen von Prüfbericht beziehungsweise Zertifikat mit Datum, Fassung und Kennnummer.
Womit belegt
- Prüfbericht der Typprüfung mit Datum und Prüfverfahren.
- Zertifikat der notifizierten Stelle, sofern das System eines verlangt.
- Vierstellige Kennnummer der notifizierten Stelle.
Ergebnis / Nachweis
Die festgestellte Leistung des Produkttyps, belegt durch Prüfbericht und — bei System 1+, 1 oder 2+ — durch das Zertifikat der notifizierten Stelle. Diese Werte und nur diese dürfen später in Feld 8 der Leistungserklärung erscheinen.
Checkliste
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