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baupvo.de Pflichtenpfad Hersteller

Schritt 1 von 7 — Produkt einordnen

Schritt 1 von 7

Produkt einordnen

Fällt Ihr Produkt unter die Bauproduktenverordnung, und gibt es dafür eine harmonisierte technische Spezifikation?

Stand: 05.08.2026. Bearbeitung des Betreibers. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Schritt 1 von 7: Produkt einordnen

Fällt Ihr Produkt unter die Bauproduktenverordnung, und gibt es dafür eine harmonisierte technische Spezifikation?

Was ist zu tun

  • Prüfen, ob das Erzeugnis dauerhaft in ein Bauwerk eingebaut wird und dessen Grundanforderungen beeinflusst.
  • Feststellen, ob für das Produkt eine harmonisierte Norm gilt oder eine Europäische Technische Bewertung vorliegt.
  • Bei fehlender harmonisierter Norm entscheiden, ob eine Europäische Technische Bewertung beantragt wird.
  • Klären, ob Sie selbst Hersteller sind — wer ein Zukaufprodukt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, ist es.
  • Prüfen, ob eine der Ausnahmen greift (Einzelanfertigung, Fertigung auf der Baustelle, Denkmalpflege).

Womit belegt

  • Produktbeschreibung mit Verwendungszweck und Einbauort.
  • Fundstelle der harmonisierten Norm oder Nummer der Europäischen Technischen Bewertung.
  • Aktenvermerk zur Herstellereigenschaft bei Eigenmarken.

Ergebnis / Nachweis

Eine schriftliche Einordnung: Produkt fällt unter die Verordnung, harmonisierte technische Spezifikation ist benannt, Herstellerrolle ist festgestellt. Ohne diese Einordnung ist jeder folgende Schritt ins Blaue gearbeitet.

Checkliste

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Von der Spezifikation zur KennzeichnungVier Kästen in einer Reihe, durch Pfeile verbunden: Bauprodukt mit Verwendungszweck, harmonisierte Spezifikation, Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung. Unter der Reihe verläuft eine Klammer über die letzten drei Kästen mit der Beschriftung: nur mit werkseigener Produktionskontrolle dauerhaft haltbar.BauproduktVerwendungszweckHarmonisierteSpezifikationLeistungs-erklärungCE-Kenn-zeichnungDauerhaft nur mit werkseigener Produktionskontrolleund zehn Jahren Aufbewahrung
Was woran hängt: ohne benannte Spezifikation keine Leistungserklärung, ohne Leistungserklärung keine CE-Kennzeichnung. Bearbeitung des Betreibers.

Nachweisablage

Vorlagen und Raster mit Format, Größe und Verwendungszweck
Unterlage Format Größe Wofür im Prüfungsfall
Leistungserklärung — Mustervorlage — noch nicht hinterlegt ODT 38 kB Vorlage mit allen neun Pflichtfeldern in der Reihenfolge des Anhangs III.
Prüfplan werkseigene Produktionskontrolle — noch nicht hinterlegt ODS 24 kB Raster für Prüfmerkmal, Häufigkeit, Prüfmittel, Zuständigkeit und Abweichungsregel.
Kennzeichnungsraster CE — noch nicht hinterlegt PDF 96 kB Anordnung der Begleitangaben um das Zeichen, mit Mindesthöhe 5 mm bemaßt.
Abgleichprotokoll Etikett gegen Leistungserklärung — noch nicht hinterlegt ODS 18 kB Zeile für Zeile gegenüberstellen, was auf dem Etikett und was in der Erklärung steht.

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