Schritt 1 von 7
Produkt einordnen
Fällt Ihr Produkt unter die Bauproduktenverordnung, und gibt es dafür eine harmonisierte technische Spezifikation?
Schritt 1 von 7: Produkt einordnen
Fällt Ihr Produkt unter die Bauproduktenverordnung, und gibt es dafür eine harmonisierte technische Spezifikation?
Was ist zu tun
- Prüfen, ob das Erzeugnis dauerhaft in ein Bauwerk eingebaut wird und dessen Grundanforderungen beeinflusst.
- Feststellen, ob für das Produkt eine harmonisierte Norm gilt oder eine Europäische Technische Bewertung vorliegt.
- Bei fehlender harmonisierter Norm entscheiden, ob eine Europäische Technische Bewertung beantragt wird.
- Klären, ob Sie selbst Hersteller sind — wer ein Zukaufprodukt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, ist es.
- Prüfen, ob eine der Ausnahmen greift (Einzelanfertigung, Fertigung auf der Baustelle, Denkmalpflege).
Womit belegt
- Produktbeschreibung mit Verwendungszweck und Einbauort.
- Fundstelle der harmonisierten Norm oder Nummer der Europäischen Technischen Bewertung.
- Aktenvermerk zur Herstellereigenschaft bei Eigenmarken.
Ergebnis / Nachweis
Eine schriftliche Einordnung: Produkt fällt unter die Verordnung, harmonisierte technische Spezifikation ist benannt, Herstellerrolle ist festgestellt. Ohne diese Einordnung ist jeder folgende Schritt ins Blaue gearbeitet.
Checkliste
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