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Schritt 7 von 7 — Aufbewahren, Marktüberwachung

Schritt 7 von 7

Unterlagen aufbewahren und auf Marktüberwachung vorbereitet sein

Können Sie zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen jede Leistungserklärung und die technische Dokumentation innerhalb weniger Tage vorlegen?

Stand: 05.08.2026. Bearbeitung des Betreibers. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Schritt 7 von 7: Unterlagen aufbewahren und auf Marktüberwachung vorbereitet sein

Können Sie zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen jede Leistungserklärung und die technische Dokumentation innerhalb weniger Tage vorlegen?

Was ist zu tun

  • Aufbewahren der Leistungserklärung und der technischen Dokumentation zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts.
  • Ablegen der Unterlagen so, dass sie einem einzelnen Produkttyp und einer einzelnen Charge zuzuordnen sind.
  • Benennen einer Person, die Auskunft gegenüber der Marktüberwachungsbehörde gibt.
  • Festlegen des Verfahrens bei Nichtübereinstimmung: Korrekturmaßnahme, Rücknahme, Rückruf, Unterrichtung der Behörde.
  • Prüfen bei jeder Produktänderung, ob Typprüfung, Leistungserklärung und Kennzeichnung nachzuführen sind.

Womit belegt

  • Ablagestruktur mit Aufbewahrungsfristen je Dokument.
  • Benennung des Auskunftgebenden.
  • Verfahrensanweisung für den Fall der Nichtübereinstimmung.

Ergebnis / Nachweis

Eine vollständige, zuordenbare Werksakte. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Inverkehrbringen, nicht mit dem Ende der Produktion — die letzte ausgelieferte Charge bestimmt, wie lange die Akte stehen bleibt.

Checkliste

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Zeitstrahl der RechtslageEin waagerechter Zeitstrahl mit vier Marken: 2013 volle Anwendbarkeit der Verordnung 305/2011, 2025 Inkrafttreten der Verordnung 2024/3110, 2026 deren Geltungsbeginn, 2039 Ende der längsten Übergangsregelung. Der Abschnitt zwischen 2026 und 2039 ist als Übergangsband gekennzeichnet.Übergangsband2013VO 305/20112025VO 2024/31102026Geltungsbeginn2039Übergangsende
Zeitstrahl der Rechtslage. Die Aufbewahrungsfrist läuft je Charge zehn Jahre ab Inverkehrbringen und endet deshalb später als jeder hier abgetragene Stichtag.

Nachweisablage

Vorlagen und Raster mit Format, Größe und Verwendungszweck
Unterlage Format Größe Wofür im Prüfungsfall
Leistungserklärung — Mustervorlage — noch nicht hinterlegt ODT 38 kB Vorlage mit allen neun Pflichtfeldern in der Reihenfolge des Anhangs III.
Prüfplan werkseigene Produktionskontrolle — noch nicht hinterlegt ODS 24 kB Raster für Prüfmerkmal, Häufigkeit, Prüfmittel, Zuständigkeit und Abweichungsregel.
Kennzeichnungsraster CE — noch nicht hinterlegt PDF 96 kB Anordnung der Begleitangaben um das Zeichen, mit Mindesthöhe 5 mm bemaßt.
Abgleichprotokoll Etikett gegen Leistungserklärung — noch nicht hinterlegt ODS 18 kB Zeile für Zeile gegenüberstellen, was auf dem Etikett und was in der Erklärung steht.