Schritt 7 von 7
Unterlagen aufbewahren und auf Marktüberwachung vorbereitet sein
Können Sie zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen jede Leistungserklärung und die technische Dokumentation innerhalb weniger Tage vorlegen?
Schritt 7 von 7: Unterlagen aufbewahren und auf Marktüberwachung vorbereitet sein
Können Sie zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen jede Leistungserklärung und die technische Dokumentation innerhalb weniger Tage vorlegen?
Was ist zu tun
- Aufbewahren der Leistungserklärung und der technischen Dokumentation zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts.
- Ablegen der Unterlagen so, dass sie einem einzelnen Produkttyp und einer einzelnen Charge zuzuordnen sind.
- Benennen einer Person, die Auskunft gegenüber der Marktüberwachungsbehörde gibt.
- Festlegen des Verfahrens bei Nichtübereinstimmung: Korrekturmaßnahme, Rücknahme, Rückruf, Unterrichtung der Behörde.
- Prüfen bei jeder Produktänderung, ob Typprüfung, Leistungserklärung und Kennzeichnung nachzuführen sind.
Womit belegt
- Ablagestruktur mit Aufbewahrungsfristen je Dokument.
- Benennung des Auskunftgebenden.
- Verfahrensanweisung für den Fall der Nichtübereinstimmung.
Ergebnis / Nachweis
Eine vollständige, zuordenbare Werksakte. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Inverkehrbringen, nicht mit dem Ende der Produktion — die letzte ausgelieferte Charge bestimmt, wie lange die Akte stehen bleibt.
Checkliste
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