Schritt 6 von 7
CE-Kennzeichnung anbringen
Trägt das Produkt das CE-Zeichen in der vorgeschriebenen Form, und stehen alle Begleitangaben vollständig daneben?
Schritt 6 von 7: CE-Kennzeichnung anbringen
Trägt das Produkt das CE-Zeichen in der vorgeschriebenen Form, und stehen alle Begleitangaben vollständig daneben?
Was ist zu tun
- Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt, dem Etikett, der Verpackung oder den Begleitunterlagen — in dieser Rangfolge.
- Einhalten der Mindesthöhe von 5 mm und der Proportionen des Musters; bei Vergrößerung bleiben die Proportionen erhalten.
- Ergänzen der Begleitangaben: die beiden letzten Ziffern des Jahres der ersten Anbringung, Name und Anschrift des Herstellers, Kenncode des Produkttyps, Nummer der Leistungserklärung, Fundstelle der Spezifikation, Verwendungszweck, erklärte Leistungen und gegebenenfalls die Kennnummer der notifizierten Stelle.
- Abgleichen der Angaben auf dem Etikett mit der Leistungserklärung — Zeichen für Zeichen.
Womit belegt
- Kennzeichnungsraster als freigegebene Druckvorlage.
- Musteretikett mit Freigabedatum.
- Abgleichprotokoll Etikett gegen Leistungserklärung.
Ergebnis / Nachweis
Ein freigegebenes Etikett, dessen Angaben mit der Leistungserklärung übereinstimmen. Abweichungen zwischen Etikett und Leistungserklärung sind der häufigste Beanstandungsgrund in der Marktüberwachung.
Checkliste
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