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Bauproduktengesetz in Kraft, Landesbauordnungen im Rückstand
Stand: 03.08.2026. Bearbeitung des Betreibers. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Die deutsche Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/3110 ist auf Bundesebene abgeschlossen und auf Landesebene erst begonnen. Zwischen beiden Ebenen klafft derzeit ein Verweisstand, der bei jeder Recherche zu beachten ist.
Bundesebene: das Bauproduktengesetz-Anpassungsgesetz
§ 11 BauPG — Straftatbestand, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Landesebene: Musterbauordnung und Landesbauordnungen
Die Musterbauordnung ist zum Recherchestand nicht angepasst. Sie enthält dreizehn Fundstellen mit Bezug auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 und keine einzige mit Bezug auf die Verordnung (EU) 2024/3110.
Nordrhein-Westfalen hat als erstes Land umgestellt: Drittes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2026. Das Inkrafttreten ist auf den 1. September 2026 gesetzt — zum Zeitpunkt dieser Bearbeitung also noch nicht erfolgt.
Für die Werksakte: Bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Landesregelung ist bei jeder Berufung auf Landesrecht anzugeben, auf welche Fassung Bezug genommen wird. Ein Verweis auf „die Bauordnung“ ohne Fassungsangabe ist in dieser Übergangszeit nicht prüfbar.
Belegstatus
Bemerkenswert und hier offengelegt: Die einzige zum Recherchestand aufgefundene Quelle, die das Bauproduktengesetz-Anpassungsgesetz als verkündet meldet, ist die Seite einer Industrie- und Handelskammer — keine Behördenseite. Die Verkündungsangabe sollte vor einer Verwendung mit Zitatanspruch am Bundesgesetzblatt selbst geprüft werden.
Nicht geprüft: ob eine an die Verordnung (EU) 2024/3110 angepasste Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vorliegt; ob die Bauministerkonferenz eine angepasste Musterbauordnung beschließt; der Stand der übrigen Landesbauordnungen.
Stand: 03.08.2026. Bearbeitung des Betreibers. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.