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Pflichtenpfad Hersteller — 7 Arbeitsschritte

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Digitaler Produktpass: Der delegierte Rechtsakt nach Art. 75 Abs. 1 existiert nicht

Stand: 07.07.2026. Bearbeitung des Betreibers. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Zum digitalen Produktpass für Bauprodukte kursieren Jahreszahlen. Die geltende Rechtslage gibt sie nicht her. Der delegierte Rechtsakt, den Art. 75 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/3110 voraussetzt, existiert nicht.

Was geprüft wurde

Drei voneinander unabhängige Prüfungen

  • Die Rechtsaktverknüpfung der Verordnung in EUR-Lex weist keinen delegierten Rechtsakt nach Art. 75 Abs. 1 aus.
  • Eine Volltextsuche in EUR-Lex fördert keinen solchen Rechtsakt zutage.
  • Der Arbeitsplan der Kommission zur Bauproduktenverordnung führt ihn nicht als erlassen.

Zum Normungsprozess für Datenträger und Interoperabilität hat die Kommission bislang nur den Anstoß gegeben; er ist eingeleitet, nicht abgeschlossen.

Die Folge für die Frist

Die 18-Monats-Frist des Art. 80 Abs. 1 knüpft an den delegierten Rechtsakt an. Solange dieser nicht ergangen ist, hat die Frist nicht begonnen. Ein Enddatum lässt sich daher nicht berechnen — auch kein ungefähres.

Ergebnis: Jede Angabe „digitaler Produktpass ab 2027“ ist Spekulation, keine Rechtslage. Wer eine solche Jahreszahl in eine Investitions- oder Systemplanung übernimmt, übernimmt eine Annahme als Termin.

Was das für die Vorbereitung heißt

Es heißt nicht, dass nichts vorzubereiten wäre. Es heißt, dass die Vorbereitung ohne Stichtag geplant werden muss: Was an Produktdaten heute strukturiert und einem Produkttyp und einer Charge zuordenbar abgelegt wird, ist unabhängig davon nützlich, wann und in welcher Form ein Produktpass verlangt wird. Ein Umstellungsprojekt, das auf ein angenommenes Datum terminiert wird, ist es nicht.

Zur Verbindung von Produktpass und Bauwerksdatenmodellierung liegt zum Recherchestand keine belastbare Quelle vor. Diese Lücke wird hier benannt und nicht durch eine Einschätzung gefüllt.

Belegstatus

Der Befund ist eine Negativfeststellung zum Recherchestand und dreifach abgesichert (Rechtsaktverknüpfung, Volltextsuche, Arbeitsplan). Er ist mit dem Erlass des delegierten Rechtsakts überholt. Nicht geprüft ist, ob und wann ein Entwurf in die Konsultation geht.

Stand: 07.07.2026. Bearbeitung des Betreibers. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.

Rubrik: Missverständnisse — Stand: 07.07.2026 — Bearbeitung des Betreibers.