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baupvo.de Pflichtenpfad Hersteller

Pflichtenpfad Hersteller — 7 Arbeitsschritte

Bearbeitung des Betreibers

ETA auf Basis einer ETAG: der eine harte Schnitt zum 8. Januar 2026

Stand: 23.06.2026. Bearbeitung des Betreibers. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Zum 8. Januar 2026 ist ein Schnitt eingetreten, der jeden betroffenen Hersteller unmittelbar trifft: Europäische Technische Bewertungen, die auf einer Leitlinie für die europäische technische Zulassung (ETAG) beruhen, können seit diesem Tag nicht mehr verwendet werden.

Das ist der einzige harte Schnitt zu diesem Datum. Er steht neben einer Lage, in der die Kernpflichten der neuen Verordnung sonst noch für kein Bauprodukt greifen — und er wird gerade deshalb übersehen.

Wen es betrifft

Prüfen Sie, wenn

  • Ihr Produkt von keiner harmonisierten Norm erfasst ist und Sie eine Europäische Technische Bewertung halten,
  • diese Bewertung nicht auf einem Europäischen Bewertungsdokument (EAD), sondern auf einer ETAG beruht,
  • und Sie sich für Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung auf sie stützen.

Trifft das zu, trägt die Bewertung seit dem 8. Januar 2026 keine Leistungserklärung mehr. Die Umschreibung auf ein Europäisches Bewertungsdokument ist dann kein Verwaltungsvorgang für später, sondern die Voraussetzung dafür, dass das Produkt weiter in Verkehr gebracht werden darf.

Woraus sich der Schnitt ergibt

Nicht aus einer Übergangsvorschrift, sondern aus einer Auslassung. Art. 94 der Verordnung (EU) 2024/3110 zählt die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 abschließend auf, die bis zum 8. Januar 2040 fortgelten. Die Regelung, die die Verwendung von ETAG als Bewertungsgrundlage trug, steht nicht auf dieser Liste. Damit ist sie zum 8. Januar 2026 aufgehoben.

Was daraus nicht folgt

Aus diesem Schnitt folgt keine allgemeine Umstellungspflicht zum 8. Januar 2026. Er betrifft ausschließlich den ETAG-Zweig. Wer sein Produkt auf eine harmonisierte Norm stützt, ist von ihm nicht berührt.

Ebenso wenig folgt aus der übrigen Lage, dass sich bis 2040 nichts ändert. Zwei Vorgänge laufen bereits: dieser hier — und die Marktüberwachung, die seit dem 8. Januar 2026 einheitlich nach neuem Recht arbeitet.

Belegstatus

Dass ETAG-gestützte Bewertungen seit dem 8. Januar 2026 nicht mehr verwendet werden können, ist belegt. Die Herleitung über die abschließende Aufzählung des Art. 94 ist eine Schlussfolgerung aus dem Verordnungstext; der Einzelnachweis der aufgehobenen Vorschrift der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist hier nicht geführt. Das Korrigendum zur deutschen Sprachfassung (32024R3110R(02)) war zum Recherchestand nicht abrufbar.

Stand: 23.06.2026. Bearbeitung des Betreibers. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.

Rubrik: Rechtsstand — Stand: 23.06.2026 — Bearbeitung des Betreibers.